Wie bisher hängt der Familiennachzug für in Österreich niedergelassenen Fremde, die nicht EWR-Bürger sind, von der Art der NB ab:
Fremde hat NB "ausgenommen Erwerbstätigkeit":
Angehöriger kann NB "ausgenommen Erwerbstätigkeit" kriegen, sofern ein Quotenplatz vorhanden und der Unterhalt gesichert ist.
Fremder hat NB "Schlüsselkraft":
Familienangehörigen kann eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" für eine Dauer von höchstens 18 Monaten erteilt werden, wenn ein Quotenplatz vorhanden ist.
Fremder hat "Daueraufenthalt - EG" oder eine "Niederlassungsbewilligung - unbeschränkt"::
Familienangehörigen ist eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" zu erteilen, wenn ein Quotenplatz vorhanden ist. Ein Vorteil zur bestehenden Regelung ist, dass nach 12 Monaten Aufenthalt auf eine NB unbeschränkt umgestiegen werden kann, die eine entsprechende Erwerbstätigkeit erlaubt.
Der Familienangehörige hat innerhalb der ersten 5 Jahre seines Aufenthalts ein Niederlassungsrecht, das sich von seinem Familienangehörigen ableitet. Verliert er innerhalb der ersten 5 Jahre seinen Status als Familienagehöriger, so ist das dann kein Problem, wenn dies aufgrund des Todes des Ehegatten oder aus einer Scheidung aus dessen überwiegenden Verschulden heraus der Fall ist. In einer anderen Konstellation ( zb einvernehmliche Scheidung) besteht ein Anspruch auf Erteilung einer weiteren Niederlassungsbewilligung nur dann, wenn der ehemalige Angehörige aus eigener Kraft die allgemeinen Voraussetzungen (Unterhalt, Unterkunft, Versicherung) erfüllen kann.
Posted: Sun Feb 07, 2010 10:18 pm Post subject: Good luck
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Joined: June 1, 2004 Posts: 3797 Location: Vienna via Texas
Posted: Sun Feb 07, 2010 11:15 pm Post subject:
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Der Familienangehörige hat innerhalb der ersten 5 Jahre seines Aufenthalts ein Niederlassungsrecht, das sich von seinem Familienangehörigen ableitet.
The first five years your residence Permit is issued through your spouse.
Verliert er innerhalb der ersten 5 Jahre seinen Status als Familienagehöriger, so ist das dann kein Problem, wenn dies aufgrund des Todes des Ehegatten oder aus einer Scheidung aus dessen überwiegenden Verschulden heraus der Fall ist.
If you lose this status withing the first 5 years through your Spouse dying or you get divorced because your Austrian partner is at fault you keep your residency staus.
In einer anderen Konstellation ( zb einvernehmliche Scheidung) besteht ein Anspruch auf Erteilung einer weiteren Niederlassungsbewilligung nur dann, wenn der ehemalige Angehörige aus eigener Kraft die allgemeinen Voraussetzungen (Unterhalt, Unterkunft, Versicherung) erfüllen kann.
If you have a no contest divorce you can only stay if you can support yourself, afford your own place to live and are insured. _________________ A positive attitude may not solve all your problems, but it will annoy enough people to make it worth the effort. --- Herm Albright (1876 - 1944)
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